AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von amibell.ch
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von amibell (nachfolgend „Agentur") gegenüber Immobilieneigentümern oder bevollmächtigten Verwaltern (nachfolgend „Auftraggeber"). Mit der Unterzeichnung des Bewirtschaftungsvertrages erkennt der Auftraggeber diese AGB als integralen Bestandteil an.
2. Leistungen der Agentur und Vollmacht
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich der Kurzzeitvermietung (z.B. via Airbnb, Booking.com). Dies umfasst insbesondere:
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Erstellung und Optimierung von Inseraten
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Gästekommunikation und Buchungsmanagement
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Koordination von Reinigung und Wäscheservice
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Dynamisches Preismanagement
Der Auftraggeber erteilt der Agentur hiermit die Vollmacht, in seinem Namen Mietverträge mit Gästen abzuschliessen, Buchungen zu bestätigen oder abzulehnen sowie auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zu handeln. Die Agentur ist berechtigt, Plattform-Konten auf den Namen des Auftraggebers oder der Agentur zu führen; die Wahl wird im individuellen Bewirtschaftungsvertrag festgehalten.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber garantiert, dass die zur Vermietung stehende Immobilie allen rechtlichen, behördlichen und hausinternen Vorschriften entspricht. Er ist verpflichtet, eine ausreichende Gebäude- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die explizit die Kurzzeitvermietung abdeckt.
3a. Mindestanforderungen an die Immobilie
Die Immobilie muss bei Vertragsbeginn und dauerhaft einen betriebsbereiten Zustand aufweisen, der eine ordnungsgemässe Vermietung erlaubt. Dazu gehören mindestens: funktionierendes WLAN, eine eingerichtete Küche sowie ein einwandfreier hygienischer Zustand. Erfüllt die Immobilie diese Mindestanforderungen nicht, ist die Agentur berechtigt, die Vermarktung bis zur Behebung der Mängel zu sistieren, ohne dass daraus Entschädigungsansprüche entstehen.
3b. Sperrzeiten und Eigennutzung
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Immobilie für eigene Zwecke zu reservieren. Sperrzeiten sind der Agentur mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen. Bereits bestätigte Gästebuchungen können nicht durch nachträgliche Sperrzeiten aufgehoben werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für entgangene Einnahmen, die sich aus kurzfristig gemeldeten Sperrzeiten ergeben.
3c. Behördliche Pflichten und Abgaben
Die Einhaltung sämtlicher behördlicher Vorschriften bezüglich Kurzzeitvermietung (inkl. Registrierungspflichten, Bewilligungen, Meldewesen) obliegt dem Auftraggeber. Die Agentur übernimmt auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung die Abrechnung der Kurtaxe sowie die Erfüllung der Logierbesuchermeldepflicht, sofern dies im Bewirtschaftungsvertrag explizit vereinbart ist. Bussen oder Folgekosten aufgrund fehlender Bewilligungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.
4. Haftungsausschluss
Schäden durch Gäste: Die Agentur handelt ausschliesslich als Vermittlerin und Verwalterin. Die Agentur haftet in keinem Fall für Sach- oder Personenschäden, Diebstahl oder Vandalismus, die durch Gäste oder deren Begleitpersonen verursacht werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Restrisiko einer Vermietung beim Eigentümer verbleibt.
Versicherungsschutz: Es obliegt dem Auftraggeber, Schäden über die Plattform-Versicherungen (z.B. Airbnb AirCover) oder die eigene Versicherung abzuwickeln. Die Agentur unterstützt den Auftraggeber nach besten Kräften bei der Dokumentation von Schadensfällen, übernimmt jedoch keine Erfolgsgarantie für Entschädigungen.
Schadensprozess: Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur Schäden spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Abreise des Gastes zu melden. Die Agentur dokumentiert den Schaden fotografisch und leitet die Meldung innert 48 Stunden an die zuständige Plattform oder Versicherung weiter. Eine Schadensbearbeitung nach Ablauf dieser Fristen kann durch Plattform-Richtlinien eingeschränkt sein; die Agentur trägt hierfür keine Verantwortung.
Betriebsausfall: Die Agentur haftet nicht für entgangene Gewinne oder Buchungsausfälle (z.B. durch Sperrung von Konten auf Buchungsplattformen oder behördliche Verbote).
5. Beizug von Dritten
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte (z.B. Reinigungsfirmen, Wäschereien, Handwerker) beizuziehen. Die Agentur haftet nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Dienstleister, nicht für deren fehlerhafte Arbeitsausführung selbst.
6. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsabwicklung
Die Agentur erhält für ihre Tätigkeit eine prozentuale Kommission vom Brutto-Mietumsatz (exkl. Reinigungsgebühren). Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Agentur überweist den Nettobetrag (Brutto-Mietumsatz abzüglich Kommission und allfälliger Auslagen) innert 10 Werktagen nach Monatsende. Auslagen für Verbrauchsmaterialien oder notwendige Reparaturen werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt oder mit den Einnahmen verrechnet.
Preissetzung: Die Agentur führt ein dynamisches Preismanagement durch. Der Auftraggeber kann einen verbindlichen Mindestpreis pro Nacht schriftlich festlegen. Unterhalb dieses Mindestpreises werden keine Buchungen angenommen. Fehlt eine solche Festlegung, handelt die Agentur nach eigenem Ermessen im Interesse einer optimalen Auslastung.
Stornierungen: Bei Stornierungen durch Gäste richtet sich die Rückerstattung nach den Stornierungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Die Kommission der Agentur wird nur auf tatsächlich erhaltene Zahlungen erhoben; bei vollständiger plattformseitiger Rückerstattung entfällt die Kommission.
Reparaturkompetenz: Die Agentur ist berechtigt, notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen bis zu einem Betrag von CHF 300 pro Vorfall ohne vorherige Rücksprache zu beauftragen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bei höheren Beträgen holt die Agentur vorgängig die Zustimmung des Auftraggebers ein, ausser in dringenden Fällen zur Schadensabwendung.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Bewirtschaftungsvertrag. Bereits bestehende Buchungen müssen auch nach einer Kündigung ordnungsgemäss abgewickelt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8. Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Kundendaten sowie Gastdaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung (z.B. Weitergabe an Reinigungsdienste, Buchungsplattformen oder Behörden) an Dritte weitergegeben.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur.
10. Hausordnung
Der Auftraggeber stellt der Agentur eine Hausordnung zur Verfügung oder beauftragt die Agentur gegen gesonderte Vergütung mit deren Erstellung. Die Hausordnung wird Gästen vor Anreise zugestellt. Die Durchsetzung liegt im Rahmen der Möglichkeiten der Fernverwaltung; bei schwerwiegenden Verstössen ist die Agentur berechtigt, Buchungen zu stornieren oder Gäste zu verweisen, sofern die Plattform-Richtlinien dies erlauben.
11. AGB-Änderungen
Die Agentur ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innert dieser Frist, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Im Widerspruchsfall steht beiden Parteien ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
Stand: April 2026 | amibell.ch